Programmumfang

Angaben nach § 87c Abs. 1 AO. Stand: 8. August 2026. Diese Seite beschreibt, was steuer4me leistet und wofür wir einstehen.

Unterstützte Erklärungsarten

  • Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2025
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich und vierteljährlich)
  • Abruf von Bescheiddaten und vorausgefüllten Belegdaten über ELSTER

Unterstützte Anlagen

  • Hauptvordruck ESt 1 A
  • Anlage N (nichtselbständige Arbeit)
  • Anlage Vorsorgeaufwand
  • Anlage Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
  • Anlage Kind
  • Anlage V (Vermietung und Verpachtung)
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
  • Anlage S und Anlage EÜR (selbständige Tätigkeit)

Nicht unterstützt sind unter anderem: Anlage KAP-INV, Anlage AUS, Anlage L, Anlage G, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer, Feststellungserklärungen und die E-Bilanz.

Wofür wir einstehen

Innerhalb des vorstehend beschriebenen Umfangs stehen wir dafür ein, dass die Berechnungs-Engine aus den von Ihnen freigegebenen Eingaben die steuerlichen Beträge nach den für das Veranlagungsjahr geltenden Vorschriften richtig ermittelt und richtig in die amtlichen Datensätze überträgt. Die eingesetzte Regelwerksversion wird bei Anlage des Falls festgeschrieben und nicht unbemerkt geändert; jede Position lässt sich bis zur zugrunde liegenden Buchung und zum Beleg zurückverfolgen.

Wofür wir nicht einstehen

  • Vorschläge der KI-Systeme. Kategorisierungen, Belegauslesungen und Hinweistexte werden von Sprachmodellen erzeugt. Sie sind als KI-Vorschlag gekennzeichnet und werden erst wirksam, wenn Sie sie bestätigen. Sie sind ausdrücklich nicht von der Richtigkeitszusage erfasst.
  • Ihre Eingaben und Belege. Ob Angaben zutreffen und ob alle relevanten Belege vorliegen, können wir nicht prüfen.
  • Steuerliche Gestaltung. Ob eine andere Gestaltung günstiger gewesen wäre, ist keine Frage der Richtigkeit der Berechnung.

Wie die Trennung technisch durchgesetzt wird

Sprachmodelle erzeugen in steuer4me grundsätzlich keine Zahlen. Sie liefern Kategoriebezeichnungen, Kennzeichnungen und Begründungstexte; sämtliche Beträge stammen aus der Berechnungs-Engine. Vor der Übermittlung muss jede Position einzeln bestätigt oder korrigiert werden; ohne vollständige Freigabe ist eine Übermittlung technisch nicht möglich.

Prüfung vor Freigabe

Vor jeder Übermittlung wird Ihnen der zu übermittelnde Datensatz zur Überprüfung angezeigt (§ 87d Abs. 3 AO). Erst Ihre Freigabe löst die Übermittlung aus.

Programmversionen und Tests

Jede Programmversion wird vor der Freigabe automatisiert getestet; die Testprotokolle werden fünf Jahre aufbewahrt. Die eingesetzte ERiC-Bibliotheksversion und die Regelwerksversion sind je Fall dokumentiert.

Hersteller

Pavel Bach, Hersteller-ID 93628. Kontaktangaben im Impressum.

Entwurf. Die hervorgehobenen Angaben sind noch zu ergänzen; der Text ist vor Veröffentlichung anwaltlich zu prüfen.