Programmumfang
Angaben nach § 87c Abs. 1 AO. Stand: 21. Oktober 2026. Diese Seite beschreibt, was steuer4me leistet und wofür wir einstehen.
Unterstützte Erklärungsarten
- Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2025
- Abruf von Bescheiddaten und vorausgefüllten Belegdaten über ELSTER
Unterstützte Anlagen
- Hauptvordruck ESt 1 A
- Anlage N (nichtselbständige Arbeit)
- Anlage Vorsorgeaufwand
- Anlage Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
- Anlage Kind
- Anlage V (Vermietung und Verpachtung)
- Anlage V-FeWo (Ferienwohnungen und kurzfristige Vermietung)
- Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
- Anlage KAP für Kapitalerträge einer Person, von denen keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde
- Anlage SO (sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte)
Ausfüllhilfe für den Ausdruck - ohne Berechnung und ohne Übermittlung
Die folgenden Anlagen können Sie erfassen und in die ausgefüllten Formulare zum Ausdruck übernehmen. Sie fließen nicht in die Berechnung ein und werden nicht elektronisch übermittelt; für ihren Inhalt gilt die Richtigkeitszusage nicht.
- Anlage R (Renten)
- Anlage U (Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten)
- Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge)
Nicht unterstützt
Nicht unterstützt sind unter anderem: Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieb (Anlage S, Anlage G, Anlage EÜR), Anlage KAP-BET, Anlage KAP-INV, Anlage AUS, Anlage N-AUS, Anlage L, Anlage Unterhalt, Versorgungsleistungen als Sonderausgaben, der Hinterbliebenen-Pauschbetrag, der Pflege-Pauschbetrag für die Pflege einer anderen Person, die Übertragung von Kinderfreibeträgen, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer, Feststellungserklärungen und die E-Bilanz.
Einschränkungen
Innerhalb der Einkommensteuererklärung gilt außerdem:
- Erklärungen mit Renten können derzeit nicht elektronisch übermittelt werden. Renten (Anlage R) werden nur als Ausfüllhilfe für den Ausdruck erfasst und nicht berechnet.
- Erklärungen mit Kapitalerträgen mehrerer Personen oder mit einbehaltener Kapitalertragsteuer können derzeit nicht elektronisch übermittelt werden.
- Erklärungen mit Einkünften aus dem Ausland (Progressionsvorbehalt, Anlage AUS und Anlage N-AUS) können derzeit nicht elektronisch übermittelt werden.
- Private Veräußerungsgeschäfte mit anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken (etwa Kryptowerten) können derzeit nicht elektronisch übermittelt werden.
- Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung, etwa eine Abfindung, berechnen wir mit der Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG). Ob die Zahlung ihre Voraussetzungen erfüllt, insbesondere die Zusammenballung von Einkünften im Jahr, prüft das Finanzamt; Werbungskosten, die mit der Zahlung zusammenhängen, werden nicht gesondert erfasst.
- Der Verkauf eines Grundstücks wird nur berücksichtigt, wenn er am Objekt erfasst ist (Verkaufsdatum, Übergang, Preis); ein Verkauf, der nur als Buchung im Kontoauszug vorliegt, wird nicht ausgewertet.
- Gehört eine Wohnung beiden Ehegatten gemeinsam, wird ihr Ergebnis einer Person zugeordnet; eine Aufteilung nach Miteigentumsanteilen ist nicht möglich.
- Bei einer teilweise selbst genutzten Immobilie werden alle Kosten nach dem Anteil der vermieteten Wohnfläche aufgeteilt, auch Kosten, die nur die vermietete Wohnung betreffen.
- Bei einer Ferienwohnung oder kurzfristig vermieteten Wohnung, die Sie auch selbst genutzt haben, werden alle Kosten nach dem Verhältnis der Vermietungstage zu den Tagen der Selbstnutzung aufgeteilt, auch Kosten, die nur die Vermietung betreffen. Eine Prognose, ob die Vermietung auf Dauer einen Überschuss erwarten lässt, erstellt steuer4me nicht, auch nicht für eine Wohnung, die Sie sich zur Selbstnutzung vorbehalten haben.
- Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG werden nur für Maßnahmen berechnet, die im Jahr der Anschaffung abgeschlossen wurden.
- Kirchensteuer: Das besondere Kirchgeld wird für die römisch-katholische Kirche in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, für Niedersachsen (römisch-katholisch) ab 2026 und für die evangelische Kirche in Sachsen-Anhalt nicht berechnet; die Kappung wird in Baden-Württemberg, in Nordrhein-Westfalen (römisch-katholisch) und in Niedersachsen (römisch-katholisch) ab 2026 nicht berücksichtigt. Ein Kirchenaustritt und Wiedereintritt im selben Jahr wird nicht abgebildet. Die Kirchensteuer setzt das Finanzamt fest; diese Grenzen betreffen nur unsere Schätzung, nicht die übermittelten Angaben.
Wofür wir einstehen
Innerhalb des vorstehend beschriebenen Umfangs stehen wir dafür ein, dass die Berechnungs-Engine aus den von Ihnen freigegebenen Eingaben die steuerlichen Beträge nach den für das Veranlagungsjahr geltenden Vorschriften richtig ermittelt und richtig in die amtlichen Datensätze überträgt. Die eingesetzte Regelwerksversion wird bei Anlage des Falls festgeschrieben und nicht unbemerkt geändert; jede Position lässt sich bis zur zugrunde liegenden Buchung und zum Beleg zurückverfolgen.
Wofür wir nicht einstehen
- Vorschläge der KI-Systeme. Kategorisierungen, Belegauslesungen und Hinweistexte werden von Sprachmodellen erzeugt. Sie sind als KI-Vorschlag gekennzeichnet und werden erst wirksam, wenn Sie sie bestätigen. Sie sind ausdrücklich nicht von der Richtigkeitszusage erfasst.
- Ihre Eingaben und Belege. Ob Angaben zutreffen und ob alle relevanten Belege vorliegen, können wir nicht prüfen.
- Steuerliche Gestaltung. Ob eine andere Gestaltung günstiger gewesen wäre, ist keine Frage der Richtigkeit der Berechnung.
Wie die Trennung technisch durchgesetzt wird
Sprachmodelle erzeugen in steuer4me grundsätzlich keine Zahlen. Sie liefern Kategoriebezeichnungen, Kennzeichnungen und Begründungstexte; sämtliche Beträge stammen aus der Berechnungs-Engine. Vor der Übermittlung muss jede Position einzeln bestätigt oder korrigiert werden; ohne vollständige Freigabe ist eine Übermittlung technisch nicht möglich.
Prüfung vor Freigabe
Vor jeder Übermittlung wird Ihnen der zu übermittelnde Datensatz zur Überprüfung angezeigt (§ 87d Abs. 3 AO). Erst Ihre Freigabe löst die Übermittlung aus.
Programmversionen und Tests
Jede Programmversion wird vor der Freigabe automatisiert getestet; die Testprotokolle werden fünf Jahre aufbewahrt. Die eingesetzte ERiC-Bibliotheksversion und die Regelwerksversion sind je Fall dokumentiert.
Hersteller
Pavel Bach, Hersteller-ID 93628. Kontaktangaben im Impressum.