Steuererklärung 2025 nachträglich
Sie mussten für 2025 keine Steuererklärung abgeben? Dann können Sie sie freiwillig nachholen. Das Finanzamt erstattet zu viel gezahlte Lohnsteuer, wenn sich aus Ihren Angaben eine niedrigere Steuer ergibt. Ob das bei Ihnen so ist, sehen Sie in steuer4me, bevor Sie etwas abgeben.
Abgeben können Sie schon heute auf Papier, mit den ausgefüllten amtlichen Formularen. Die Übermittlung über ELSTER ist ab Dezember 2026 geplant.
Wie lange Sie Zeit haben
Eine freiwillige Erklärung - die Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG - können Sie innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Steuerjahres abgeben. Das folgt aus der vierjährigen Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO), die mit Ablauf des Steuerjahres beginnt (§ 170 Abs. 1 AO).
Für 2025 heißt das: Die Erklärung muss bis zum 31. Dezember 2029 beim Finanzamt eingehen.
Wann die Erklärung Pflicht ist
Die vier Jahre gelten nur, wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind. Verpflichtet ist zum Beispiel, wer
- neben dem Arbeitslohn mehr als 410 EUR andere Einkünfte hatte, etwa einen Überschuss aus Vermietung,
- mehr als 410 EUR Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld bekommen hat,
- in Steuerklasse V oder VI war,
- vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wurde.
Die vollständige Liste für Arbeitnehmer steht in § 46 Abs. 2 EStG; ohne Arbeitslohn kommt es darauf an, ob Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag lagen (§ 25 Abs. 3 EStG, § 56 EStDV). Eine Pflichterklärung für 2025 war bis zum 31. Juli 2026 fällig, wenn Sie sie selbst erstellen (§ 149 Abs. 2 AO). Wer sie zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO).
Was steuer4me für 2025 kann
- steuer4me erstellt die Einkommensteuererklärung 2025 aus Ihren Unterlagen: Lohnsteuerbescheinigung, Kontoauszüge, Rechnungen und Belege, bei Wohneigentum die WEG-Jahresabrechnung.
- Sie sehen das berechnete Ergebnis - Erstattung oder Nachzahlung -, bevor Sie etwas abgeben.
- Heute geben Sie auf Papier ab, mit den ausgefüllten amtlichen Formularen und einem Anschreiben. Die Übermittlung über ELSTER ist ab Dezember 2026 geplant; die Frist für eine freiwillige Erklärung 2025 läuft bis Ende 2029.
- Hochladen und das Ergebnis ansehen kosten nichts, bezahlt wird erst beim Abgeben. Im Vorabzugang ist die Abgabe kostenlos.
Wo die Grenzen liegen
- Steuerjahre vor 2025 unterstützt steuer4me nicht, auch wenn die Frist für eine freiwillige Erklärung noch läuft.
- Selbständige Arbeit und Gewerbe, Einkünfte aus dem Ausland und Renten gehören nicht oder nur eingeschränkt zum Umfang - Einzelheiten im Programmumfang.
Beim Vorabzugang mitmachen
Der Vorabzugang läuft auf Einladung, mit Erklärungen für 2025. Schreiben Sie uns, wenn Sie mitmachen möchten.