Vermietung: WEG-Abrechnung hochladen
Sie vermieten eine Eigentumswohnung? Dann steckt fast alles, was die Anlage V braucht, in zwei Unterlagen: in der WEG-Jahresabrechnung Ihrer Hausverwaltung und in Ihren Kontoumsätzen. steuer4me liest beide und baut daraus die Anlage V. Belege tippen Sie nicht ab - nur wenige Angaben wie Kaufdatum und Anschaffungskosten geben Sie einmal je Wohnung ein.
Abgeben können Sie schon heute auf Papier, mit den ausgefüllten amtlichen Formularen. Die Übermittlung über ELSTER ist ab Dezember 2026 geplant.
Was steuer4me aus Ihren Unterlagen macht
- WEG-Jahresabrechnung. Das Hausgeld überweisen Sie monatlich, es steht also schon in Ihren Kontoumsätzen. Die Abrechnung zeigt, wie es sich zusammensetzt: steuer4me liest die Aufteilung in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten und teilt das Hausgeld danach auf. Gelesen wird das Dokument selbst, keine feste Vorlage - jede Verwaltung gestaltet ihre Abrechnung anders.
- Kontoumsätze. Miete, Hausgeld, Darlehensraten, Handwerkerrechnungen: als CSV-Export Ihrer Bank oder als Kontoauszug im PDF. Jede Buchung wird einer Kategorie zugeordnet; Vorschläge der KI sind gekennzeichnet, und Sie bestätigen oder korrigieren sie.
- Schuldzinsen. Von einer Darlehensrate sind nur die Zinsen Werbungskosten, nicht die Tilgung. Nennt der Buchungstext Zins- und Tilgungsanteil, setzt steuer4me nur die Zinsen an; sonst bleibt die Buchung als Hinweis zur Prüfung stehen.
- Gebäude-AfA. Aus Kaufdatum, Anschaffungskosten und Bodenwert, die Sie einmal je Wohnung eingeben, berechnet steuer4me die Abschreibung - linear, degressiv oder für Baudenkmale und Sanierungsgebiete (§§ 7h, 7i EStG).
- Größere Reparaturen. Erhaltungsaufwand können Sie auf zwei bis fünf Jahre verteilen (§ 82b EStDV); der Jahresanteil erscheint auf der Anlage V.
- Mehrere Wohnungen. Jede vermietete Wohnung bekommt ihre eigene Anlage V.
Jede Zahl belegt
Neben jedem Betrag der Anlage V sehen Sie die Buchungen und Belege, aus denen er stammt. Die Beträge berechnet ein festes Regelwerk, nicht die KI. Bevor die Erklärung an das Finanzamt geht, prüfen Sie jede Position und bestätigen oder korrigieren sie.
Abgeben und Preis
Heute geben Sie auf Papier ab: steuer4me erstellt die ausgefüllten amtlichen Formulare, mit einer Anlage V je Wohnung, und ein Anschreiben. Die Übermittlung über ELSTER ist ab Dezember 2026 geplant.
Mit Vermietung gilt der Tarif Komfort: 99,00 EUR bei Einzelveranlagung, 129,00 EUR bei Zusammenveranlagung - ein fester Preis, kein Anteil an Ihrer Erstattung. Im Vorabzugang ist die Abgabe kostenlos. Wann eine Erklärung kostenlos ist, regeln die AGB (§ 9).
Wo die Grenzen liegen
- Teilweise selbst bewohnte Immobilie: steuer4me teilt alle Kosten nach dem vermieteten Anteil der Wohnfläche auf - auch Kosten allein für die vermietete Wohnung, die voll abziehbar wären. Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, berechnet steuer4me den steuerfreien selbst genutzten Teil (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG), sobald Sie bei der Immobilie angeben, ob Sie ihn ausschließlich selbst bewohnt haben.
- Eine Wohnung im Ausland: Einkünfte aus dem Ausland (Anlage AUS) unterstützt steuer4me nicht; solche Erklärungen können nicht elektronisch übermittelt werden.
- Steuerjahre vor 2025.
Beim Vorabzugang mitmachen
Der Vorabzugang läuft auf Einladung, mit Erklärungen für 2025. Schreiben Sie uns, wenn Sie mitmachen möchten.