Steuererklärung für Vermieter-Ehepaare
Sie sind verheiratet, beide berufstätig, und mindestens eine Wohnung ist vermietet? Dann besteht Ihre Erklärung aus zwei Lohnsteuerbescheinigungen, einer Anlage V je Wohnung, oft einer Anlage Kind je Kind - und einem Stapel Unterlagen. steuer4me baut daraus Ihre gemeinsame Erklärung.
Abgeben können Sie schon heute auf Papier, mit den ausgefüllten amtlichen Formularen. Die Übermittlung über ELSTER ist ab Dezember 2026 geplant.
Was steuer4me für Sie zusammenführt
- Beide Ehegatten. Für jede Person eine eigene Anlage N aus ihrer Lohnsteuerbescheinigung, mit Werbungskosten wie den Fahrten zur Arbeit oder dem Homeoffice.
- Zusammen- oder Einzelveranlagung. Die Veranlagungsart legen Sie fest, wenn Sie die Erklärung anlegen.
- Wohnungen. Jede vermietete Wohnung bekommt ihre eigene Anlage V, aus WEG-Jahresabrechnung, Kontoumsätzen und Ihren Angaben zu Kauf und AfA (mehr zur Vermietung).
- Kinder. Eine Anlage Kind je Kind; die Berechnung vergleicht Kindergeld und Kinderfreibeträge, wie es das Finanzamt tut.
- Gemeinsame Ausgaben. Die Vorsorgeaufwendungen aus den Lohnsteuerbescheinigungen, dazu Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker (§ 35a EStG) aus Ihren Kontoumsätzen und Belegen.
Unterschreiben und abgeben
Heute geben Sie auf Papier ab: steuer4me erstellt die ausgefüllten amtlichen Formulare und ein Anschreiben. Bei der Zusammenveranlagung unterschreiben Sie beide den Hauptvordruck. Die Übermittlung über ELSTER ist ab Dezember 2026 geplant.
Bei Zusammenveranlagung kostet die Abgabe 59,99 EUR im Tarif Einfach und 129,00 EUR im Tarif Komfort; mit Vermietung gilt Komfort. Im Vorabzugang ist die Abgabe kostenlos. Wann eine Erklärung kostenlos ist, regeln die AGB (§ 9).
Wo die Grenzen liegen
- Wohnungen im gemeinsamen Eigentum: steuer4me rechnet das Ergebnis einer Wohnung einem Ehegatten zu (Person A oder B); eine Aufteilung nach Miteigentumsanteilen wird noch nicht unterstützt.
- Kapitalerträge beider Ehegatten oder mit einbehaltener Kapitalertragsteuer: Solche Erklärungen lassen sich derzeit nicht abgeben.
- Renten werden nur als Ausfüllhilfe für den Ausdruck erfasst und nicht berechnet; Erklärungen mit Renten können nicht elektronisch übermittelt werden.
- Einkünfte aus dem Ausland, auch die eines Ehegatten (Anlage AUS, Anlage N-AUS): Solche Erklärungen können nicht elektronisch übermittelt werden.
- Selbständige Arbeit und Gewerbe (Anlage S, Anlage G, EÜR) werden nicht unterstützt.
Beim Vorabzugang mitmachen
Der Vorabzugang läuft auf Einladung, mit Erklärungen für 2025. Schreiben Sie uns, wenn Sie mitmachen möchten.